StartseiteErste Hilfe Grundlehrgang (EH)

Kostenfrei EH-BG

Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand lassen jedes Jahr über 900.000 Versicherte in der Ersten Hilfe regelmäßig aus- und fortbilden und tragen die anfallenden Lehrgangsgebühren. Jedes Jahr ereignen sich über 1 Millionen Unfälle am Arbeitsplatz.

Hier geht es zum Anmeldeformular: Anmeldung Ersthelfer im Betrieb

Erste Hilfe Aushang


Erste Hilfe Lehrgagn (EH BG)


Ersthelferlehrgang Betrieb

Mitarbeiter informieren
Alle Beschäftigten müssen informiert werden, was im Notfall zu tun ist. Dazu gehört, dass jeder die Ansprechpartner zur ersten Hilfe kennt und bei Bedarf selbst Sofortmaßnahmen ergreifen kann.
Eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen ist erforderlich. Bewährt haben sich auch Aushänge, auf denen die wichtigsten Informationen zusammengefasst werden können.

Verletzungen dokumentieren
Viele Verletzungen im Betrieb sind glücklicherweise harmlos. Dennoch sollten alle Verletzungen schriftlich oder per EDV festgehalten werden. Dadurch wird dokumentiert, dass man sich eine Verletzung bei der Arbeit zugezogen hat. Sollten sich Spätfolgen ergeben, ist die schriftliche Notiz bzw. der EDV-Eintrag oft das einzige Indiz für einen betrieblichen Zusammenhang. Die Eintragungen sind fünf Jahre aufzubewahren.
Die Berufsgenossenschaft bietet dazu Verbandbücher an, aber auch Karteikarten sind geeignet.

Rettungstransport
Wurde erste Hilfe geleistet, muss ein Verletzter unter Umständen medizinisch betreut werden. Dazu genügt es, über die Rufnummer 112 der Rettungsleitstelle den örtlichen Rettungsdienst zu informieren. Der Transport zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus zählt nicht zur ersten Hilfe.

Weitere Informationen
„Grundsätze der Prävention“ (BGVA1)
„Anleitung zur Ersten Hilfe“ (BGI 503, Bezugsquelle Carl Heymanns Verlag)
„Erste Hilfe im Betrieb“ (BGI 509, Bezugsquelle Carl Heymanns Verlag)
„Handbuch zur Ersten Hilfe“ (BGI 829, Bezugsquelle Carl Heymanns Verlag)
Verbandbuch (Bestell-Nr. 16)
„Erste-Hilfe-Aushang“ (BGI 510-1)

Erste Hilfe Bücher - Plakate und http://www.joerg-schedler.de/Betrieblicher_Ersthelfer_Erste_Hilfe_im_Betrieb

Erste Hilfe Organisation im Betrieb

Ist das vorgeschriebene Erste-Hilfe-Material im Betrieb vorhanden? In Produktionsbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten bzw. Verwaltungsbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigtenmuss mindestens ein kleiner Verbandkasten vorhanden sein. In Produktionsbetrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten ist mindestens ein großer Verbandkasten vorgeschrieben – oder alternativ zwei kleine Verbandkästen, in Verwaltungsbetrieben gilt das ab 51 Beschäftigten.

Ist jeder vorhandene Verbandkasten vollständig?

Wird regelmäßig überprüft, ob Materialien ergänzt oder erneuert werden müssen?

Hat jeder Verbandkasten im Betrieb einen festen Platz und ist dieser mit einem Hinweisschild gekennzeichnet?

Ist der Aufbewahrungsort jedes Verbandkastens leicht zugänglich?

Hängen die Anschriften von Notfallstellen (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Ersthelfer), Durchgangsärzten und Krankenhäusern für alle sichtbar aus?

Verfügt der Betrieb über die vorgeschriebene Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern? Bei zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten muss ein Ersthelfer anwesend sein. Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten müssen in Produktionsbetrieben mindestens 10%, in Verwaltungsbetrieben mindestens 5% der Anwesenden Ersthelfer sein. Dies ist auch bei der Schicht-(Nachtschicht) und Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Werden die Ersthelfer regelmäßig (alle zwei Jahre) fortgebildet?

Wird jede Erste-Hilfe-Leistung aufgezeichnet (z.B. in einem Verbandbuch, in einer Kartei oder in einer elektronischen Datei) und fünf Jahre lang aufbewahrt?

Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn über das Verhalten bei Notfällen unterwiesen?



Erste Hilfe Kurstermine 2012 für den FührerscheinErste Hilfe Lehrgang (Ersthelferausbildung)Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)Rettungskette Wolfsburg-Braunschweig-Helmstedt-GifWichtige Notrufnummern für die schnelle Hilfe in WErsthelferausbildung - BG-Anmeldeformular