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Erste Hilfe für Lehrkräfte

Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII und § 10 Arbeitsschutzgesetz muss für Schülerinnen und Schüler in Schulen eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt sein. Die GUV SI 8065 nennt die Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe in allgemeinbildenden Schulen (Meldevorgang, Erste Hilfe Material, Erste Hilfe Ausbildung von Schülern, Schulsanitätsdienst, Maßnahmen bei Eintritt eines Schulunfalls, Unfallanzeige, etc.).

Der Kurs ist für Lehrkräfte, Erzieher(innen), pädagogische Mitarbeiter und Verwaltungsmitarbeiter kostenfrei. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer zuständigen GUV oder LUK.

Der Kostenübernahmeantrag befindet sich hier zum Download: Kostenübernahmeantrag [104 KB]

Weitere Informationen rund um die Erste Hilfe für Schulen: guverstehilfeinschulen.pdf [1.122 KB]

Erstversorgung -


Auszüge aus den Richtlinien der GUV


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