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Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)

Infos zu den Kursterminen

Diese Kurse (Erste Hilfe für den Führerschein - LSM) finden immer samstags von 8:30 Uhr bis ca. 14:45 Uhr in der Porschestraße 58 (Fußgängerzone, gegenüber der City-Galerie) in Wolfsburg statt. Es ist keine Voranmeldung nötig. Einfach vorbeikommen und Freunde mitbringen, oder alleien vorbeikommen und los gehst.
Gleichzeitig kannst Du den Führerscheinsehtest mitmachen. Bitte einen Lichtildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.

Ferner gibt es noch andere Kurstermine außer samstags, auch in deiner Nähe. Bitte dazu telefonisch melden: 05365/979252

Kurstermine Lebensrettende Sofortmaßnahmen 2012

14.01.2012 28.01.2012 11.02.2012 25.02.2012
10.03.2012 24.03.2012 14.04.2012 28.04.2012
12.05.2012 26.05.2012 09.06.2012 30.06.2012
14.07.2012 28.07.2012 11.08.2012 25.08.2012
08.09.2012 22.09.2012 06.10.2012 20.10.2012
10.11.2012 24.11.2012 15.12.2012

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU)

Erste Hilfe die Spaß macht - Viel Praxis

Vehrsunfallzahlen in Wolfsburg

Quelle: Polizeiinspetkion Wolfsburg-Helmstedt http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdbs/wolfsburg/index.html

Wolfsburger Poilizei - Verkehrsberichte

Quellenangabe der Grafiken:
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdbs/wolfsburg/index.html

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Jedes Jahr verunglücken in Deutschland nahezu 9 Millionen Menschen – mehr als die Hälfte davon zu Hause, im Garten oder bei ihrer Freizeitbeschäftigung. Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 4.160 Menschen imStraßenverkehr getötet, jeden Tag sterben somit ca. elf Menschen alleine durch Unfälle im Straßenverkehr

Von den in Deutschland dieses Jahr verkauften PKW wird jeder fünfhundertste einen Menschen töten, und jeder zehnte PKW wird einen Menschen verletzen.

Als Teilnehmer am Straßenverkehr, an Ihrem Arbeitsplatz und auch zu Hause können Sie jederzeit Zeuge eines solchen Unfalls werden.

Ein Notfall kündigt sich nicht vorher an, sondern kommt schnell und unerwartet. Ob der Betroffene überlebt oder vielleicht sogar wieder ganz gesund wird, hängt dann ent- scheidend vom Ersthelfer – also von Ihnen ab.

Die Angst, etwas falsch zu machen und das Vertrauen in das schnelle Eintreffen des Rettungsdienstes ist so groß, dass Eigeninitiative weitgehend unterbleibt. Viele sind immer noch der Auffassung, für die Hilfe bei Unglücksfällen sei allein die Feuerwehr zu- ständig und übersehen, wie wichtig (und oft sogar lebensrettend) die richtige Hilfe in den ersten Minuten sein kann – ein Irrtum, der oft genug ein Menschenleben kosten kann.

Schnell und richtig Helfen ist nicht schwer, denn meistens reichen wenige Handgriffe aus, um das Leben eines Menschen zu retten. Diese Handgriffe sind für alle Arten von Not- fällen anwendbar, gleichgültig, ob es sich um einen Straßenverkehrsunfall, einen Schlag- anfall oder eine Unterzuckerung handelt. Im Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort - LSMU-Kurs" werden Sie lernen, wie Sie bei einem Unfall oder anderen Notfall vorgehen müssen und wie Sie richtig helfen.

Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass etwas von Ihnen verlangt wird, was Sie als Laienhelfer nicht leisten können. Solange Sie nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch handeln, müssen Sie auch keine juristischen Folgen befürchten, wenn Ihnen beim Helfen ein Fehler unterlaufen sollte – schließlich sind Sie kein Arzt.

Für entstehende Schäden an Ihrem Eigentum, für verbrauchtes Material, etc. haben Sie grundsätzlich Ersatzansprüche an den Schadensverursacher oder dessen Versicherung. Zusätzlich sind Sie während Ihrer Hilfeleistung automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

Dieser Kurs richtet sich speziell an Führerscheinbewerber und Interessierte. Er vermittelt die richtigen Maßnahmen, die man nach einem Verkehrsunfall durchführen muss.

Abgrenzung LSMU-Kurs und EH-Kurs

Abgrenzung Erste Hilfe für den Führerschein = Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU-Kurs) und Erste Hilfe Kurs (EH-Kurs)

Ein durchgeführter, und vor allem auch bestandener, Erste Hilfe Kurs ist unerlässlich, um für eine Führerscheinprüfung zugelassen zu werden. Für die Führerschein Klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T ist deshalb durch den Gesetzgeber vorgeschrieben (in der Fahrerlaubnis-Verordnung, der FeV, im § 19), einen Erste Hilfe Kurs durchzuführen. Dieser wird auch der Kleine Erste Hilfe Kurs genannt, zur besseren Abgrenzung zum tatsächlich (großen) Erste Hilfe Kurs jedoch inzwischen als LSMU Kurs, dem Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, bezeichnet. Dieser unterscheidet sich um ein Wesentliches vom so genannten Großen Erste Hilfe Kurse in Umfang und Inhalt – und damit natürlich auch bei den Kosten.

Führerscheinbewerber

Abbildung: Retten aus dem Fahrzeug - Mit dem Rautek Rettungsgriff werden bewusstlose Personen aus dem PKW gerettet. Anschließend wird die Atmung kontrolliert.