Sie sind hier: Startseite
Weiter zu:
Wir über uns
Termine
Für den Führerschein (LSM)
Erste Hilfe Grundlehrgang (EH)
Preise
Erste Hilfe für Betriebe
Erste Hilfe für Pflegeeinrichtungen
Erste Hilfe für Schulen und Lehrkräfte
Erste Hilfe am Kind
Weitere Kursangebote
Aktuelles
Bildergalerie zu den Kursen
Rettungskette in Wolfsburg
Klassische Themen Erste Hilfe Kurs
Altenpflege - Download
Downloads
Referenzen
Kontakt
Impressum und Haftungsausschluss
Allgemein:
Erste Hilfe Kurstermine 2012 für den Führerschein
Erste Hilfe Lehrgang (Ersthelferausbildung)
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)
Rettungskette Wolfsburg-Braunschweig-Helmstedt-Gif
Wichtige Notrufnummern für die schnelle Hilfe in W
Ersthelferausbildung - BG-Anmeldeformular
Die Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung ist für Betriebe kostenfrei. Wir bilden Sie aus:
Die Erste Hilfe bei akuten Ereignissen ergibt sich auch aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers. Wichtigstes Element der betrieblichen Erste Hilfe sind ausgebildete Ersthelfer. Die Ausbildung zum Ersthelfer in Betrieben umfasst 8 Doppelstunden und erstreckt sich auf das gesamte Unfallgeschehen im Unternehmen: von leichten Unfällen bis hin zum Notfall, von der Verletzung von mechanischen Einwirkungen über solche durch thermische und chemische Einwirkungen bis hin zum Unfall mit elektrischem Strom.
Zielgerichtet helfen kann nur, wer erkennen kann, welche Maßnahmen notwendig sind und diese auch beherrscht, also ausgebildet ist. Damit bei den betrieblichen Ersthelfern die erworbenen Kenntnisse im Laufe der Jahre nicht allmählich in Vergessenheit geraten, ist eine regelmäßige Fortbildung in Form eines Erste-Hilfe-Trainings (Dauer: 4 Doppelstunden) innerhalb von zwei Jahren notwendig und zwingend vorgeschrieben.
Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung werden von den Berufsgenossenschaften übernommen.
Die Lehrgänge können natürlich auch in Ihrer Einrichtung, bzw. Betrieb durchgeführt werden.
In den Betrieben der gewerblichen Wirtschaft ereignen sich jährlich über eine Millionen meldepflichtiger Arbeitsunfälle. In der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) werden die Erste Hilfe Voraussetzungen im Unternehmen näher beschrieben. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu sorgen.
Kostenfreie Anmeldung: Anmeldung Ersthelfer im Betrieb
Kontakt
Erste-Hilfe-Handbücher und Nützliches für die Unterweisung in Betrieben, Aushängeplakate, Unfallmeldung und vieles mehr befindet sich im Downloadbereich. Wichtige Informationen -Betriebe und http://www.bg-qseh.de/
Während eines Lehrgangs können wir Ihr persönliches Risikoprofil für Kreislauferkrankungen ermitteln. Hierzu bestimmen wir in der Mittagspause Ihren Blutdruck und Ihren Blutzucker.
Ferner bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen kostenlosen Sehtest durchzuführen.
Während des Kurses erhalten Sie viele nützliche Informationsbroschüren rund um das Thema Erste Hilfe.
- Notfallkarte: Schlaganfall und Herzinfarkt
- Risikotest "Kreislauferkrankungen"
- Broschüre "Zuckerkrankheit"
- Informationsbroschüre rund um die Blutspende und Knochenmarkspende
- Organspendeausweis
- Broschüre: Erste Hilfe
- Plakat: "Auffinden einer Person"
- Brustkrebsfrüherkennung "Mammographie-Screening" für Frauen ab 50 Jahren
- und vieles mehr
Kontakt
Im Erste-Hilfe-Training (Dauer 6 Zeitstunden = 8 Unterrichtseinheiten) werden die aktuellen Lehraussagen aufgefrischt.
Die Lehrgangskosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen. Es entstehen für den Betrieb keine zusätzlichen Kosten.
Neben dem Üben der klassischen lebensrettenden Sofortmaßnahmen, wie stabilen Seitenlage, Reanimation, Verbandlehre und Retten aus dem akuten Gefahrenbereich werden unternehmsspezifische Notfälle anhand von Fallbeispielen erarbeitet. Auf Wunsch kann auch nach dem Lehrgang eine Einweisung in einen AED-Frühdefibrillator (Frühdefibrillation) erfolgen.
Mit Hilfe der realistischen Notfalldarstellung werden die Teilnehmer mit den unterschiedlichsten Notfällen konfrontiert, um das bereits Erlernte zu festigen und auf den neuesten Stand zu bringen.
In regelmäßigen Abständen gibt es Erneuerungen im Bereich der Ersten Hilfe.
Hier einige Beispiele:
- Veränderung des Zahlenverhältnisses bei der Reanimation (HLW) auf 30 : 2 (Herz-Lungen-Wiederbelebung )
- Vereinfachung der Wiederbelebung bei Säuglingen und Kleinkindern
- Neue stabile Seitenlage nach ERC-Richtlinien ( neue stabile Seitenlage ERC-Richtlinie)
- Pulskontrolle beim Bewusstlosen entfällt
- Funkzellenortung über das Handy möglich
- Bei Herzinfarkt 1 Tablette ASS 300 mg geben, wenn keine Kontraindikationen bestehen
- Frühdefibrillation beim Kreislaufstillstand durch Ersthelfer Frühdefibrillation und Reanimation - Frühdefibrillation
Weitere Informationen über neue Lehraussagen finden Sie unter Aktuelles" Erste Hilfe im Betrieb und Aktuelles.

Wolfsburg- Notrufnummern
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Giftinformationszentrale: (05 51) 1 92 40
Polizei: 110
Kassenärtzlicher Notdienst Wolfsburg: (05 36 1) 1 92 92
Telefonseelsorge ev.: 0800 1110111
Telefonseelsorge kath.: 0800 1110222
Kinder- und Jugendsorgentelefon: 0800 1110333
Weitere Informationen:
http://www.notarzt-wolfsburg.de/04a2429a2b12ba91b/04a2429a33102f307/index.html
Apothekennotdienst in Wolfsburg: http://www.apotheker-notdienst.de/ http://www.gesundheit-in-braunschweig.de/notdienste/
Apothekennotdienst in Braunschweig:
http://www.gesundheit-in-braunschweig.de/notdienste/aponotdienst.php
Braunschweiger-Notrufnummern
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Ärztlicher Notfalldienst: 4 40 33
Apotheken-Notdienst: 4 40 33
Rettungsleitstelle: 1 92 22
Krankentransport und Rettungsdienst:1 92 22
Zentralruf für Vergiftungen bei Kindern:030/19240
Giftinformationszentrum Nord: 0551/39-2132 u. 0551/19240
Telefonseelsorge ev.: 0800 1110111
Telefonseelsorge kath.:0800 1110222
Mobiltelefone
Von jedem Handy aus ist die 112 immer freigeschaltet, das heißt: Egal wo Sie sich befinden, wenn sie die 112 auf ihrem Handy wählen, werden Sie mit der nächsten Polizeinotruf- oder Rettungsleitstelle verbunden. Der Anruf ist kostenlos. Wenn Sie auf dem eigenen Netz keinen Empfang haben, sucht sich das Handy ein anderes Netz. Falls Sie bei einem medizinischen Notruf
dann bei einer Polizeileitstelle auflaufen, kann diese Sie entweder direkt weiterverbinden oder Ihren Notruf weiterleiten.
http://www.steiger-stiftung.de/Notruf.12.0.html
Aufgrund der neuen Notrufverordnung vom 18.03.09 und der technischen Optimierungen der Internet-Ortungsplattform ist eine Registrierung nicht mehr erforderlich. Die Notrufleitstellen können Handys im Notfall ohne Registrierung orten.
Gehe zu: Erste Hilfe Kurstermine 2012 für den Führerschein Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)