Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)


Jedes Jahr verunglücken in Deutschland nahezu 9 Millionen Menschen – mehr als die Hälfte davon zu Hause, im Garten oder bei ihrer Freizeitbeschäftigung. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland ca. 4.160 Menschen imStraßenverkehr getötet, jeden Tag sterben somit ca. elf Menschen alleine durch Unfälle im Straßenverkehr. Wie verhalten Sie sich richtig, nach einem Verkehrsunfall und retten Menschen das Leben? 


Von den in Deutschland dieses Jahr verkauften PKW wird jeder fünfhundertste einen Menschen töten, und jeder zehnte PKW wird einen Menschen verletzen.


Als Teilnehmer am Straßenverkehr, an Ihrem Arbeitsplatz und auch zu Hause können Sie jederzeit Zeuge eines solchen Unfalls werden.


Ein Notfall kündigt sich nicht vorher an, sondern kommt schnell und unerwartet. Ob der Betroffene überlebt oder vielleicht sogar wieder ganz gesund wird, hängt dann ent- scheidend vom Ersthelfer – also von Ihnen ab.


Die Angst, etwas falsch zu machen und das Vertrauen in das schnelle Eintreffen des Rettungsdienstes ist so groß, dass Eigeninitiative weitgehend unterbleibt. Viele sind immer noch der Auffassung, für die Hilfe bei Unglücksfällen sei allein die Feuerwehr zu- ständig und übersehen, wie wichtig (und oft sogar lebensrettend) die richtige Hilfe in den ersten Minuten sein kann – ein Irrtum, der oft genug ein Menschenleben kosten kann.


Schnell und richtig Helfen ist nicht schwer, denn meistens reichen wenige Handgriffe aus, um das Leben eines Menschen zu retten. Diese Handgriffe sind für alle Arten von Not- fällen anwendbar, gleichgültig, ob es sich um einen Straßenverkehrsunfall, einen Schlag- anfall oder eine Unterzuckerung handelt. Im Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort - LSMU-Kurs" werden Sie lernen, wie Sie bei einem Unfall oder anderen Notfall vorgehen müssen und wie Sie richtig helfen, bis der REttungswagen eintrifft und die Person ins Klinikum bringt.


Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass etwas von Ihnen verlangt wird, was Sie als Laienhelfer nicht leisten können. Solange Sie nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch handeln, müssen Sie auch keine juristischen Folgen befürchten, wenn Ihnen beim Helfen ein Fehler unterlaufen sollte – schließlich sind Sie kein Arzt.


Für entstehende Schäden an Ihrem Eigentum, für verbrauchtes Material, etc. haben Sie grundsätzlich Ersatzansprüche an den Schadensverursacher oder dessen Versicherung. Zusätzlich sind Sie während Ihrer Hilfeleistung automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.


Dieser Kurs richtet sich speziell an Führerscheinbewerber und Interessierte. Er vermittelt die richtigen Maßnahmen, die man nach einem Verkehrsunfall durchführen muss. Weitere Infos auch unter: Erste Hilfe in Wolfsburg

Was tun, wenn es auf der Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen ist?


In diesem Kurs lernen Sie richtigen Maßnahmen einzuleiten bis der Rettungsdienst eintrifft. Hierbei handelt sich um die lebensrettenden Sortmaßnahmen am Unfallort (LSM), hierzu zählen auch weitere Maßnahmen aus der Ersten Hilfe.


Folgende Maßnahmen werden  geübt:



Absichern derUnfallstelle (Eigene Sicherheit beachten)

Notruf absetzen (Rettungskette einleiten)

Retten aus Gefahrenzonen (Herausholen aus dem Auto)

Kontrolle der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung, Kreislauf)

Maßnahmen bei Bewusstseinstörungen (stabile Seitenlage, Unterlegen einer Decke)

Maßnahmen bei Atem-/Kreislaufstillstand (Herz-Lungen-Wiederbelebung)

AED-Anwendung (Frühdefibrillation bei Kreislaufstillstand)

Wundversorgung (Druckverband) und Schockbekämpfung)

Maßnahmen nach einem Motorradunfall (Helmabnahme)


Achtung Neu ab 2014

Ab 1. Juli 2014 gilt auch in Deutschland eine Warnwestenpflicht, dann muss in jedem Fahrzeug eine Sicherheitsweste vorhanden sein.


Wer ab sofort keine Warnweste im Auto hat, dem kann ein Bußgeld von 15 Euro auferlegt werden. Und wer an einem Unfa...llort keine Sicherheitsweste trägt, der riskiert sogar seinen Versicherungsschutz.


Zwar gibt es in Deutschland keine Vorschirften dafür, wo die Westen aufzubewahren sind, die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe empfiehlt jedoch sie griffbereit, etwa im Seitenfach der Tür zu verstauen, und nicht etwa im Kofferraum.


Erhältlich sind die roten, gelben oder orangenen Westen, die in anderen EU-Ländern schon seit Jahren Pflicht sind, im Internet ab zwei Euro. Aber auch viele Tankstellen bieten Warnwesten an. Aber Achtung: Die Weste muss der Norm DIN EN 471 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen.


Geänderte DIN 13164 für KFZ-Verbandkästen

 

Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2016 hinaus der alte Verbandkasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.


Gegenüber DIN 13164 (Stand: Januar 1998) wurden Art und Menge des beschriebenen Inhalts den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.






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